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Callwise
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Callwise KLG
Version 1.0 · Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Callwise KLG, Dorfgasse 27, 8810 Horgen, Schweiz, UID CHE-283.225.170 (nachfolgend «Callwise»), und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde») betreffend die Bereitstellung eines KI-gestützten Telefonassistenten als Software-as-a-Service (nachfolgend «Dienst») sowie damit verbundene Setup-, Support- und Zusatzleistungen.

1.2 Die Leistungen von Callwise richten sich ausschliesslich an Unternehmen sowie an Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Konsumentinnen und Konsumenten ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss seine Unternehmereigenschaft.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Callwise ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in deren Kenntnis Leistungen erbringt. Sie gelten nur, wenn Callwise ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss und Vertragsbestandteile

2.1 Der Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung des Auftragsformulars («Order Form») oder durch schriftliche bzw. elektronische Auftragsbestätigung durch Callwise zustande. Angebote von Callwise sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: (a) das Order Form einschliesslich individueller Vereinbarungen, (b) die Leistungsbeschreibung, (c) die Auftragsbearbeitungsvereinbarung (nachfolgend «AVV»), (d) diese AGB. In Fragen des Datenschutzes geht die AVV den übrigen Vertragsbestandteilen vor.

2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

3. Leistungen von Callwise

3.1 Callwise stellt dem Kunden einen individuell konfigurierten KI-Telefonassistenten bereit, der eingehende Anrufe entgegennimmt und je nach vereinbartem Leistungsumfang insbesondere Termine bucht, Auskünfte auf Basis der hinterlegten Wissensbasis erteilt, Anliegen strukturiert erfasst, Rückrufwünsche aufnimmt und Daten an die angebundenen Systeme des Kunden übergibt. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Order Form und der Leistungsbeschreibung.

3.2 Callwise erbringt den Dienst unter Einsatz von Technologien und Leistungen Dritter (insbesondere Telefonie-, Hosting-, Sprach- und KI-Dienste). Callwise ist berechtigt, die zugrunde liegenden Technologien, Plattformen und Unterlieferanten jederzeit zu wechseln oder zu ändern, sofern die vertraglich vereinbarten wesentlichen Funktionen des Dienstes dadurch nicht erheblich beeinträchtigt werden. Datenschutzrechtliche Mitteilungspflichten gemäss AVV bleiben vorbehalten.

3.3 Callwise entwickelt den Dienst laufend weiter und ist berechtigt, Funktionen einzuführen, zu ändern oder einzustellen, sofern die wesentlichen Kernfunktionen erhalten bleiben. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig in Textform informiert.

3.4 Der Kunde anerkennt, dass der Dienst auf generativer künstlicher Intelligenz basiert. Ausgaben des KI-Assistenten werden automatisiert erzeugt und können im Einzelfall unzutreffend, unvollständig oder missverständlich sein. Callwise schuldet eine fachgerechte Konfiguration und Bereitstellung des Dienstes, nicht jedoch die inhaltliche Richtigkeit einzelner KI-Ausgaben. Äusserungen des KI-Assistenten begründen keine rechtsverbindlichen Erklärungen von Callwise.

3.5 Der Dienst ist nicht dazu bestimmt, ohne menschliche Mitwirkung Entscheidungen zu treffen, die gegenüber betroffenen Personen rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen. Setzt der Kunde den Dienst dennoch in dieser Weise ein, ist er allein für die Zulässigkeit und für ein angemessenes menschliches Eingreifen verantwortlich.

4. Kein Ersatz für Notrufdienste

4.1 Der Dienst ist nicht geeignet und nicht dazu bestimmt, offizielle Notrufdienste (insbesondere Polizei, Feuerwehr, Sanität, Rega bzw. die Notrufnummern 112, 117, 118, 144, 1414) zu erreichen oder zu ersetzen. Der Kunde stellt sicher, dass Anrufer in lebensbedrohlichen oder zeitkritischen Notlagen auf die offiziellen Notrufnummern verwiesen werden.

4.2 Die Nutzung des Dienstes als Bereitschafts-, Pikett- oder Störungsmeldekanal (z. B. für Hausverwaltungen oder Handwerksbetriebe) ist zulässig. Der Kunde bleibt jedoch allein verantwortlich für die Ausgestaltung, Überwachung und Redundanz seiner Eskalations- und Alarmierungsketten. Eine garantierte Entgegennahme, Weiterleitung oder Zustellung einzelner Anrufe oder Meldungen wird nicht geschuldet, sofern nicht im Rahmen eines Enterprise-Pakets ausdrücklich ein Service Level vereinbart wurde. Die Haftung von Callwise für entgangene oder verspätete Meldungen richtet sich ausschliesslich nach Ziffer 16.

5. Setup und Go-live

5.1 Callwise erbringt vor Aktivierung des Dienstes eine einmalige Setup-Leistung (Konfiguration des Assistenten, Aufbau der Wissensbasis, Anbindung der vereinbarten Systeme, Tests und Go-live-Begleitung) gemäss Order Form.

5.2 Der Go-live erfolgt nach gemeinsamer Testphase durch Aktivschaltung des Dienstes. Mit dem Go-live beginnt der erste Vertragsmonat (Ziffer 9.1) und die Setup-Gebühr wird zur Zahlung fällig. Die Setup-Gebühr ist nicht rückerstattbar; dies gilt auch bei späterer Kündigung des Vertrags.

5.3 Bricht der Kunde das Setup vor dem Go-live aus Gründen ab, die nicht von Callwise zu vertreten sind, oder verunmöglicht er den Go-live durch unterlassene Mitwirkung während mehr als 60 Tagen trotz Mahnung, ist Callwise berechtigt, die Setup-Gebühr anteilig nach erbrachtem Aufwand, mindestens jedoch 50 % der vereinbarten Setup-Gebühr, in Rechnung zu stellen.

5.4 Der Kunde hat gerügte Mängel der Setup-Leistung innert 10 Tagen nach Go-live in Textform anzuzeigen; danach gilt die Setup-Leistung als genehmigt. Das Recht, Mängel des laufenden Dienstes gemäss Ziffer 10 zu melden, bleibt unberührt.

6. Pakete, Inklusivminuten und Überminuten

6.1 Callwise bietet den Dienst in den Paketen «Starter», «Professional» und «Enterprise» an. Massgebend sind die im Order Form vereinbarten Konditionen. Standardkonditionen (jeweils zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer):

Starter: CHF 250.– pro Vertragsmonat, 1'000 Inklusivminuten, 1 Agent, 1 Sprache, einmalige Setup-Gebühr CHF 800.–, 1 inkludierte Supportstunde pro Vertragsmonat.

Professional: CHF 750.– pro Vertragsmonat, 3'000 Inklusivminuten, mehrere Agenten und Sprachen, einmalige Setup-Gebühr CHF 1'500.–, 2 inkludierte Supportstunden pro Vertragsmonat.

Enterprise: Konditionen, Volumen und allfällige Service Levels werden individuell vereinbart.

6.2 Als Anrufminuten gelten die Verbindungsminuten des KI-Assistenten, angebrochene Minuten werden sekundengenau abgerechnet und auf die nächste Minute kaufmännisch gerundet. Nicht verbrauchte Inklusivminuten und Supportstunden verfallen am Ende des jeweiligen Vertragsmonats und sind nicht auf Folgemonate übertragbar.

6.3 Über die Inklusivminuten hinausgehende Minuten («Überminuten») werden wie folgt abgerechnet: Starter CHF 0.35 pro Minute, Professional CHF 0.30 pro Minute. Überminuten werden mit der Rechnung für den Folgemonat nachbelastet. Bei wiederholter erheblicher Überschreitung des Inklusivvolumens kann Callwise dem Kunden einen Paketwechsel vorschlagen.

6.4 Anpassungen des Agenten nach Go-live (z. B. neue Workflows, zusätzliche Inhalte der Wissensbasis, weitere Use Cases), die über die inkludierten Supportstunden hinausgehen, werden als Zusatzleistung nach Aufwand abgerechnet. Der voraussichtliche Aufwand wird dem Kunden vorgängig mitgeteilt.

7. Entgelt und Zahlungsbedingungen

7.1 Das monatliche Entgelt ist im Voraus geschuldet. Callwise stellt die Rechnung mindestens 10 Tage vor Beginn des jeweiligen Vertragsmonats zu. Die Rechnung ist spätestens am ersten Tag des jeweiligen Vertragsmonats zur Zahlung fällig (Verfalltag). Mit Ablauf des Verfalltags gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR).

7.2 Callwise empfiehlt die Einrichtung eines Dauerauftrags oder von eBill auf den Verfalltag. Barzahlung ist ausgeschlossen.

7.3 Im Verzugsfall schuldet der Kunde Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie Ersatz der Mahn- und Inkassokosten.

7.4 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Callwise ihm in Textform eine Nachfrist von 5 Tagen ansetzen. Nach unbenutztem Ablauf der Nachfrist ist Callwise berechtigt, den Dienst bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen zu sperren. Während der Sperrung bleibt das vereinbarte Entgelt geschuldet. Die Sperrung gilt nicht als Vertragsverletzung durch Callwise; weitergehende Rechte, insbesondere die ausserordentliche Kündigung gemäss Ziffer 9.5, bleiben vorbehalten.

7.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen mit Forderungen von Callwise zu verrechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden ist von Callwise schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.

8. Preisanpassung

8.1 Callwise ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen auf den Beginn eines neuen Vertragsmonats anzupassen, insbesondere bei Kostensteigerungen der eingesetzten Vorleistungen (Telefonie, Hosting, KI-Dienste), bei Teuerung oder bei Erweiterungen des Leistungsumfangs.

8.2 Im Fall einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu, auszuüben in Textform bis spätestens 7 Tage vor dem Inkrafttreten. Übt der Kunde das Sonderkündigungsrecht nicht aus, gilt die Anpassung als genehmigt; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Der Vertrag beginnt mit beidseitiger Unterzeichnung und wird mit dem Go-live in die Betriebsphase überführt. Ein «Vertragsmonat» beginnt am Tag des Go-live und jeweils am entsprechenden Tag der Folgemonate; fehlt dieser Tag in einem Monat, endet der Vertragsmonat am letzten Tag des betreffenden Kalendermonats.

9.2 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann den Vertrag mit einer Frist von 7 Tagen auf das Ende des jeweils laufenden Vertragsmonats in Textform kündigen.

9.3 Callwise kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Vertragsmonats in Textform kündigen.

9.4 Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

9.5 Ein wichtiger Grund für Callwise liegt insbesondere vor bei: (a) Zahlungsverzug trotz Nachfristansetzung gemäss Ziffer 7.4, (b) Nutzung des Dienstes für rechtswidrige Zwecke oder unter Verstoss gegen Ziffer 11, (c) Überlassung des Dienstes oder von Zugängen an unbefugte Dritte, (d) Eröffnung eines Konkurs- oder Nachlassverfahrens über den Kunden, (e) wesentlichen Änderungen oder Einstellung der von Callwise eingesetzten Vorleistungen Dritter, deren gleichwertiger Ersatz Callwise nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist.

9.6 Mit Beendigung des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht des Kunden am Dienst. Callwise stellt dem Kunden während 30 Tagen ab Vertragsende auf Anfrage die im Dienst gespeicherten Transkripte und strukturierten Daten in einem gängigen Format zum Export zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten nach Massgabe der AVV gelöscht. Bereits geleistete Entgelte werden nicht zurückerstattet; bis zum Vertragsende geschuldete Entgelte bleiben geschuldet.

10. Support, Verfügbarkeit und Wartung

10.1 Callwise leistet Support gemäss dem vereinbarten Paket: im Paket Starter per E-Mail an Werktagen; im Paket Professional priorisiert per E-Mail und Telefon an Werktagen; im Paket Enterprise gemäss individueller Vereinbarung. Die inkludierten Supportstunden gemäss Ziffer 6.1 umfassen kleinere Anpassungen und Hilfestellungen im laufenden Betrieb.

10.2 Callwise bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit, keine Reaktions- und keine Behebungszeiten, sofern nicht im Rahmen eines Enterprise-Pakets ausdrücklich ein Service Level Agreement vereinbart wurde. Der Kunde anerkennt, dass der Dienst von Vorleistungen Dritter (insbesondere Telefonie-, Hosting- und KI-Diensten) abhängt, deren Verfügbarkeit ausserhalb der Kontrolle von Callwise liegt.

10.3 Callwise ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen. Geplante Wartungen mit voraussichtlicher Dienstunterbrechung werden nach Möglichkeit ausserhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt. Dringende Wartungen (z. B. Sicherheitsupdates) sind jederzeit ohne Vorankündigung zulässig.

10.4 Störungen sind Callwise unverzüglich in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung (Zeitpunkt, betroffene Funktion, ggf. Beispielanruf) zu melden. Callwise nimmt gemeldete Störungen innert angemessener Frist auf und bearbeitet sie nach Dringlichkeit.

11. Pflichten des Kunden

11.1 Der Kunde wirkt bei Setup und Betrieb angemessen mit, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung vollständiger und korrekter Informationen für die Wissensbasis, benötigter Zugänge zu anzubindenden Systemen sowie eines Ansprechpartners. Der Kunde prüft die von ihm bereitgestellten Inhalte auf Richtigkeit, Aktualität und Rechtmässigkeit; für diese Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich.

11.2 Der Kunde ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher verpflichtet, die von Anrufen betroffenen Personen nach Massgabe des anwendbaren Datenschutzrechts (insbesondere revDSG und, soweit anwendbar, DSGVO) zu informieren, insbesondere über den Einsatz eines KI-Systems, die Transkription der Gespräche, die eingesetzten Auftragsbearbeiter und die Speicherdauer. Callwise stellt hierfür eine konfigurierbare Eingangsansage bereit; der Kunde ist verpflichtet, diese aktiviert zu lassen oder die Information auf andere geeignete Weise sicherzustellen.

11.3 Gespräche werden standardmässig transkribiert, jedoch nicht als Audio aufgezeichnet. Wünscht der Kunde eine Audioaufzeichnung, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung; der Kunde ist in diesem Fall allein dafür verantwortlich, die nach anwendbarem Recht erforderlichen Rechtsgrundlagen und Einwilligungen sämtlicher Gesprächsteilnehmer sicherzustellen (insbesondere Art. 179ter StGB).

11.4 Dem Kunden ist es untersagt, den Dienst oder die bereitgestellte Infrastruktur (einschliesslich Telefonnummern) für unverlangte Werbeanrufe (Kaltakquise) oder sonstige unlautere oder rechtswidrige Zwecke zu nutzen. Von Callwise bereitgestellte Telefonnummern dürfen ausschliesslich für eingehende Anrufe genutzt werden; ausgehende Anrufe bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und der vorgängigen Registrierung der hierfür erforderlichen Angaben.

11.5 Bei sensiblen Prozessen (z. B. Abfrage von Bestell-, Zugangs- oder anderen sicherheitsrelevanten Daten) ist der Kunde verpflichtet, in Abstimmung mit Callwise geeignete Sicherheitsmassnahmen im Dialogfluss vorzusehen. Unterliegt der Kunde einem Berufs- oder Amtsgeheimnis (z. B. Ärzte, Anwälte, Treuhänder), prüft er die Zulässigkeit des Einsatzes nach den für ihn geltenden Vorschriften in eigener Verantwortung.

11.6 Der Kunde hält Callwise von sämtlichen Ansprüchen Dritter schadlos, die aus einer Verletzung der Pflichten gemäss dieser Ziffer 11, aus den vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder aus der Art des Einsatzes des Dienstes durch den Kunden resultieren, einschliesslich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

12. Datenschutz

12.1 Soweit Callwise im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, gilt die AVV als integraler Vertragsbestandteil. Der Kunde ist Verantwortlicher, Callwise Auftragsbearbeiter; Callwise setzt zur Leistungserbringung Unterauftragsbearbeiter ein, die in der AVV bzw. deren Anhängen aufgeführt sind.

12.2 Transkripte und Anrufdaten stehen dem Kunden während der Vertragslaufzeit zur Verfügung und werden, soweit technisch verfügbar, standardmässig für längstens 12 Monate rollierend aufbewahrt. Auf Weisung des Kunden werden einzelne oder sämtliche Transkripte innert 30 Tagen gelöscht. Nach Vertragsende gilt Ziffer 9.6.

13. Immaterialgüterrechte

13.1 Sämtliche Rechte an dem Dienst, an den von Callwise erstellten Konfigurationen, Prompts, Dialogflüssen, Workflows, Integrationen und sonstigen Arbeitsergebnissen stehen Callwise bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, den Dienst für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

13.2 Die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und Daten (einschliesslich der Inhalte der Wissensbasis und der bei Anrufen erhobenen Daten) verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt Callwise die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Inhalten ein.

13.3 Anregungen und Feedback des Kunden zur Weiterentwicklung des Dienstes darf Callwise entschädigungslos und ohne Einschränkung verwerten.

14. Referenznennung

14.1 Callwise ist berechtigt, Name und Logo des Kunden als Referenz in eigenen Werbemitteln (insbesondere Website und Präsentationen) zu nennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; Callwise stellt die Nutzung diesfalls innert angemessener Frist ein.

15. Vertraulichkeit

15.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten, nicht allgemein bekannten Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Konfigurationen, Preise und Vertragsinhalte) vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort, solange die Informationen nicht allgemein bekannt sind. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.

16. Haftung

16.1 Callwise haftet unbeschränkt für Schäden aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

16.2 Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung von Callwise, soweit gesetzlich zulässig, insgesamt beschränkt auf die Summe der vom Kunden in den 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis bezahlten Entgelte (ohne Mehrwertsteuer); bei kürzerer Vertragsdauer auf die bis dahin bezahlten Entgelte, hochgerechnet auf 12 Monate, höchstens jedoch auf das Zwölffache des monatlichen Paketpreises.

16.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung von Callwise für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, entgangene Aufträge oder Einsparungen, Reputations- und Markenschäden, Betriebsunterbruch, Ansprüche Dritter gegen den Kunden sowie Datenverlust, soweit dieser bei vertragsgemässer Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre.

16.4 Callwise haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Leistungsänderungen von Vorleistungen Dritter (insbesondere Telefonie-, Hosting-, Sprach- und KI-Diensten), die Callwise mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters ausgewählt hat, sowie nicht für Schäden aus höherer Gewalt gemäss Ziffer 17. Die Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 OR) wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.

16.5 Der Kunde anerkennt, dass die Vergütung die vorstehende Risikoverteilung widerspiegelt und der Dienst zu anderen Konditionen nicht angeboten werden könnte.

17. Höhere Gewalt

17.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruht, die ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Pandemien, grossflächige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur sowie Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmassnahmen. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, kann jede Partei den Vertrag ausserordentlich kündigen.

18. Änderungen dieser AGB

18.1 Callwise kann diese AGB sowie die Leistungsbeschreibung mit Wirkung für bestehende Verträge anpassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf wird in der Ankündigung besonders hingewiesen. Im Fall eines Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag auf das Ende des laufenden Vertragsmonats zu kündigen. Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich zulasten des Kunden verschieben, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Callwise ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen einer Umwandlung, Umstrukturierung oder Übertragung des Geschäftsbetriebs (insbesondere in eine GmbH oder AG) auf den Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Kunde wird hierüber informiert; ihm entstehen daraus keine Nachteile.

19.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

19.3 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

19.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich, Schweiz. Callwise ist zudem berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.

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